Allgemeine Geschäftsbedingungen der Golf Suisse Media Sàrl
1. Anwendbarkeit. Die Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten bzw. seiner Werbeagentur und der Betriebsgesellschaft Golf Suisse Media Sàrl (Verlag), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).
2. Aufträge, Änderungen, Sistierung von Inseraten erbitten wir schriftlich. Sistierungen sind bis zum Anzeigenschluss ohne Kostenfolge möglich. Korrekturabzüge (Gut zum Druck) werden nur auf Wunsch zugestellt, sofern die Druckunterlagen 3 Arbeitstage vor Annahmeschluss eintreffen. Die Inserate werden auch dann publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht. Für reprofähig angelieferte Daten (High-end PDF) wird kein Probeabzug geliefert.
3. Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen. Für Platzierungsvorschriften wird ein Zuschlag erhoben. Sie sind nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung verbindlich. Kann eine Platzierung aus technischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Inserent informiert und nur der Zuschlag erlassen. Nichterscheinen eines Inserates, falsche Platzierungen sowie verspätete Auflieferung der Zeitschrift infolge technischer Störungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Zahlung noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
4. Inhalte von Inseraten/Beilagen, Haftung. Der Verlag behält sich vor, Änderungen des Inhalts zu verlangen oder Inserate/Beilagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren. Aufträge für Beilagen (Beihefter/Beikleber) sind für den Verlag erst nach Genehmigung eines Musters bindend.
Inserate können mit der Bezeichnung »Anzeige» versehen werden, um sie vom redaktionellen Teil abzugrenzen. Der Auftrag-geber ist für den Inhalt der Inserate/Beilagen verantwortlich, ist für jegliche Ansprüche Dritter haftbar und verpflichtet sich, sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu übernehmen.
5. Insertionstarif. Es gelten die jeweils gültigen Preise gemäss Insertionstarif, zuzüglich MWST.
Änderungen der Preise, Rabatte und der MWST treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. Jeder Abschluss (Wiederholungsauftrag) ist nur für Inserate eines einzigen Inserenten bestimmt. Konzerne und Holdinggesellschaften können unter gewissen Voraussetzungen Konzernabschlüsse tätigen. Die Laufzeit eines Abschlusses beträgt 12 Monate.
Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Auftragserteilung nicht zur Bedingung gemacht werden.
Stellt der Verlag die Herausgabe von Golfsuisse während der Vertragsdauer ein, so kann er ohne Ersatzverpflichtung gegenüber dem Inserenten vom Vertrag zurücktreten. Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate.
6. Druckmaterial, Beleglieferung. Alle gelieferten Daten gelten als Einwegmaterial. Der Verlag kann diese nach dem letzten Erscheinen des Inserates ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Auftraggeber nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. Ein Vollbeleg wird regelmässig oder mit der Rechnung gratis zugestellt. Zusätzliche Belegexemplare werden verrechnet.
7. Mängel beim Druck. Für Inserate, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, sowie für Farbabweichungen oder Passerdifferenzen, die durch die Gegebenheiten des Druckverfahrens bedingt sind, kann keine Haftung übernommen werden. Farbnuancen sind im Rahmen einer technisch bedingten Toleranz zu akzeptieren.
8. Fehlerhaftes Erscheinen eines Inserates. Eine Reklamation ist spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt anzubringen. Mangelhaft erschienene Inserate berechtigen in folgenden Fällen zu keinem Preisnachlass oder Gratiswiederholung:
- telefonisch erteilte oder geänderte Aufträge
- Irrtümer aus Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen
- fehlende, undeutliche oder sonst mangelhafte oder ungeeignete Vorlagen (zu feiner Raster, feine
Linien, zu kleine Schrift, etc.)
- Abweichungen von typografischen Vorschriften
- fehlende Codebezeichnungen
- Übersetzungsfehler
- weder Sinn noch Wirkung des Inserates werden massgeblich beeinträchtigt
Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt, werden maximal die Insertionskosten erlassen oder in Form einer Gratiswiederholung kompensiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Zahlungskonditionen. In der Regel sind alle Rechnungen innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zu begleichen. Der Verlag behält sich das Recht vor Vorauszahlung zu verlangen. Das Inserat erscheint dann nur bei Zahlungseingang bis zum Insertionsschluss. Bei nicht fristgerechter Zahlung, bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lausanne.
10. Gegendarstellungsrecht. Gegendarstellungsbegehren zu Inseraten werden vom Verlag soweit möglich in Absprache mit dem Inserenten behandelt. Der Inserent ist verpflichtet, die im Zusammenhang mit einer Gegendarstellung entstandenen gerichtlichen und anderweitig anfallenden Kosten zu übernehmen.
11. Online-Dienste (www.golfsuisse.ch). Der Inserent erlaubt dem Verlag bis auf Widerruf, die Inserate auf der eigenen Website einzuspeisen (digitale Ausgabe Golfsuisse) und zu diesem Zweck allenfalls zu bearbeiten. Der Inserent nimmt zur Kenntnis, dass die Website weltweit angeklickt werden kann.
Der Verlag ist für die Verwendung der Inhalte im Internet durch Dritte nicht haftbar. Der Inserent überträgt dem Verlag das Recht, jede Verwertung und Bearbeitung dieser Inserate mit den geeigneten Mitteln zu untersagen.


